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Wer bezahlt die Bereinigung alter Projekte?
Die Antwort.
Die Bereinigung alter Projekte wird nach Ursache und bestehender Vereinbarung kalkuliert. Kleine Altlasten können im Onboarding oder Wartungsumfang liegen; umfangreicher Update-Rückstau, unwartbarer Code oder Systemwechsel werden vom Endkunden beziehungsweise nach Partnervereinbarung bezahlt.
Wer zahlt, ergibt sich nicht allein aus dem Alter des Projekts. Maßgeblich sind Vertrag, zugesicherter Ausgangszustand und Nutzen der Bereinigung; individuelle Rechtsfragen gehören in fachkundige Prüfung.
Wir weisen vor Beginn aus, ob eine Bereinigung in unserem Onboarding enthalten ist oder ein separates Angebot benötigt. Wer die Kosten gegenüber dem Endkunden trägt, richtet sich nach Ihrem Vertrags- und Partnermodell.
Die Ursache allein entscheidet nicht über den Kostenträger.
Im vereinbarten Onboarding
Kleine, erwartbare Anfangsarbeiten können enthalten sein, wenn Umfang und Grenze vorab beschrieben wurden.
Zusätzliche Sanierung
Größerer Update-Rückstand, unwartbarer Individualcode oder Migrationen benötigen ein separates Angebot und eine Freigabe.
Interne Verantwortung
Ob Agentur oder Endkunde zahlt, folgt der jeweiligen Vertrags- und Projektlage; strittige Zuordnungen sollten nicht technisch vorentschieden werden.
Altlasten werden vor dem Regelbetrieb sichtbar und freigegeben.
Bei der Bestandsaufnahme sollte zwischen einer üblichen Einrichtung und einer Sanierung unterschieden werden. Fehlende Dokumentation oder das Einrichten vereinbarter Werkzeuge kann zum Onboarding gehören. Ein großer Update-Rückstand, abgelaufene Lizenzen, kompromittierte Dateien oder nicht mehr unterstützter Individualcode verändern dagegen Risiko und Aufwand so stark, dass eine eigene Entscheidung nötig wird.
Für die kaufmännische Zuordnung braucht es einen kurzen Befund: Welche Altlast liegt vor, war sie vor der Übergabe erkennbar, welche Folgen hat ein Aufschub und welches Ergebnis soll die Bereinigung liefern? Erst dann lässt sich entscheiden, ob Aufwand bereits vereinbart war, vom Endkunden freigegeben werden muss oder aus einer früheren Leistungszusage der Agentur folgt. Die technische Diagnose allein bestimmt den Kostenträger nicht.
Dringende Sicherheitsmaßnahmen und die langfristige Sanierung können getrennt werden. So lässt sich ein akutes Risiko gegebenenfalls zunächst begrenzen, ohne stillschweigend ein offenes Umbauprojekt zu beginnen. Wir weisen zusätzlichen Bereinigungsbedarf vor der Ausführung aus und grenzen ihn vom vereinbarten Regelbetrieb ab; die Weiterberechnung und rechtliche Verantwortung richten sich nach dem jeweiligen Kunden- und Partnervertrag.
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Wann lohnt sich ein spezialisierter Wartungspartner für eine Agentur?
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Wie verbessert ausgelagerte Wartung die Kundenbindung?
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Wie reduziert ein Wartungspartner die Unterbrechungen im Agenturalltag?
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