
Premium WordPress-Wartung · by Frontend GmbH
Wer ist für Hosting, Domain und DNS verantwortlich?
Die Antwort.
Für Ihre Hosting-, Domain- und DNS-Verträge bleiben grundsätzlich Sie verantwortlich; der Wartungsanbieter betreut sie nur im vereinbarten technischen Umfang. Sie bleiben Vertragspartner, bezahlen Gebühren und entscheiden über Tarif oder Providerwechsel. Der Wartungsanbieter kann DNS-Änderungen ausführen, Fehler analysieren und mit dem Hoster kommunizieren, kontrolliert dessen Infrastruktur aber nicht unmittelbar.
Wir koordinieren für Ihre Website auf Wunsch Hoster und DNS-Dienst, während Ihre Infrastrukturverträge bei Ihnen verbleiben.
Hosting, Domain und DNS trennen
Hosting, Domain und DNS sind getrennte Verantwortungsbereiche, auch wenn ein Anbieter alle drei verkauft. Der Kunde sollte jeweils Vertragsinhaber und Zugriffsmöglichkeit kennen.
- Kunde hält Verträge.
- Hoster betreibt Infrastruktur.
- Registrar verwaltet Domain.
- Wartung arbeitet nur nach Umfang.
Ein Zuständigkeitsbild für eine typische Störung
Ist die Website nicht erreichbar, kann WordPress, Server, DNS oder Domainstatus ursächlich sein. Die Wartung kann technisch eingrenzen; Änderungen am Tarif, Zahlungen oder Inhaberdaten erfordern regelmäßig die dazu berechtigte Kundenseite.
Für Notfälle sollte bekannt sein, wie jedes Konto wiederhergestellt werden kann. Eine Domain kann technisch korrekt konfiguriert sein und trotzdem gefährdet werden, wenn die registrierte E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar ist. Regelmäßige Kontrolle von Inhaberdaten, Zahlstatus und Recovery-Weg ergänzt daher die reine technische DNS-Dokumentation.
- Domainverlängerung und Inhaberdaten beim Registrar.
- DNS-Zone und Nameserver beim zuständigen Dienst.
- Serverressourcen und Plattform beim Hoster.
- WordPress-Anwendung im vereinbarten Wartungsumfang.
Eigentum und Bedienrecht trennen
Der Wartungsanbieter kann DNS technisch verwalten, ohne Domaininhaber zu sein. Kundeneigene Konten und dokumentierte Rollen verhindern, dass ein Dienstleisterwechsel unbeabsichtigt die Kontrolle über zentrale Infrastruktur blockiert.
- Inhaberdaten regelmäßig auf Aktualität prüfen.
- Dienstleister nur mit eigener Rolle berechtigen.
Verwandte Fragen.
Ist ein 24/7-Notfallservice für jede Website notwendig?
Ein 24/7-SLA ist vor allem bei unmittelbar umsatz- oder versorgungskritischen Websites sinnvoll.
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme in einen Wartungsvertrag?
Voraussetzungen sind sichere administrative Zugänge, ein prüfbarer technischer Zustand und die Bereitschaft, kritische Altlasten zu bereinigen.
Darf eine Website für Wartungsarbeiten kurz offline gehen?
Ja, eine Website darf für notwendige Wartungsarbeiten kurz offline gehen, wenn die Unterbrechung vereinbart und technisch begründet ist.
Wer trägt Verantwortung für fehlende oder falsche Zugänge?
Für fehlende oder falsche Zugänge ist grundsätzlich die Partei verantwortlich, die sie bereitstellen oder verwalten muss.
Ihre Website-Betreuung klären.
Beschreiben Sie uns Ihre Website und Ihr Anliegen. Im Gespräch legen wir fest, welche Betreuung Sie benötigen.