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Was passiert mit Backups nach Vertragsende?

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Die Antwort.

Nach Vertragsende müssen Aufbewahrung, Übergabe und Löschung Ihrer Backups vertraglich geregelt werden. Sie sollten vor dem Ende einen nutzbaren letzten Sicherungsstand und Hinweise zur Wiederherstellung erhalten. Danach werden Kopien nach der vereinbarten Frist gelöscht, sofern keine rechtlich geprüften oder ausdrücklich vereinbarten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

Wir regeln mit Ihnen Übergabe und Löschung Ihrer Sicherungen; eine längere Aufbewahrung nach Vertragsende garantieren wir nicht pauschal.

Backups übergeben, aufbewahren oder löschen

Backups nach Vertragsende benötigen eine ausdrücklich geregelte Zukunft: Übergabe, befristete Aufbewahrung und anschließende Löschung. Ein unbegrenztes Behalten ist weder betrieblich noch datenschutzseitig automatisch sinnvoll.

  • Abschlussstand.
  • Format.
  • Aufbewahrungsfrist.
  • Löschung nach dem vereinbarten Aufbewahrungsende.
  • Neuer Sicherungsbetrieb.

Übergabe ohne Sicherungslücke organisieren

Vor dem letzten Tag wird ein geeigneter Abschlussstand erstellt und auf Lesbarkeit geprüft. Der neue Verantwortliche richtet eigene Sicherungen ein. Erst wenn deren Zugriff und Wiederherstellungsweg feststehen, sollte die alte Aufbewahrung nach der vereinbarten Frist enden.

  • Vollständigkeit von Dateien und Datenbank gemeinsam bewerten.
  • Verschlüsselungsschlüssel und benötigte Software mitdenken.
  • Aufbewahrungszweck und Zugriffsberechtigte dokumentieren.
  • Löschbestätigung nur im vereinbarten und technisch möglichen Umfang.

Löschung technisch realistisch beschreiben

Rotierende oder unveränderliche Backupmedien lassen nicht immer die sofortige Entfernung eines einzelnen Datensatzes zu. Vertrag und Datenschutzprozess sollten den tatsächlichen Löschzyklus statt einer unmöglichen Sofortzusage berücksichtigen.

Die Abschlusskopie sollte nicht die einzige künftige Sicherung bleiben. Zwischen Erstellung und tatsächlichem Vertragsende können neue Inhalte oder Transaktionen entstehen. Je nach Website braucht es daher einen finalen Abgleich oder klaren Stichtag. Der Nachfolger muss wissen, welchen Datenstand er übernimmt und ab wann sein eigener Sicherungsprozess verantwortlich ist.

  • Ablauf aus produktivem und historischem Speicher unterscheiden.
  • Ausnahmen und Zugriffssperre bis zur Löschung dokumentieren.

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